Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 auf den Weg gebracht, das Entlastungen von insgesamt rund zehn Milliarden Euro vorsieht.
Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums soll die Reform in zwei Stufen umgesetzt werden und ab 2028 vollständig wirksam sein. Vorgesehen sind unter anderem eine Anhebung des Grundfreibetrags, eine Abflachung der zweiten Progressionszone sowie höhere Freibeträge für Kinder. Das Kindergeld soll von derzeit 259 Euro auf 267 Euro im Jahr 2027 und auf 272 Euro im Jahr 2028 steigen. Zudem ist eine Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 auf 1.430 Euro geplant. Nach Darstellung des Bundesfinanzministers Lars Klingbeil könnte eine Familie mit zwei Kindern und mittlerem Einkommen dadurch ab 2028 jährlich mehr als 600 Euro zusätzlich zur Verfügung haben.
Zur Gegenfinanzierung sollen hohe Einkommen stärker belastet werden. Der Reichensteuersatz von 45 Prozent soll künftig bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro greifen. Für Einkommen ab 280.000 Euro ist zudem ein neuer Steuersatz von 47 Prozent vorgesehen. Der Gesetzentwurf setzt nach Angaben der Bundesregierung die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag sowie dem Koalitionsausschuss vom Juli 2026 um und muss nun das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.
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Letzte Änderung: 21.06.2026 © Bauer + Fritzsch WP/StB GbR 2026
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